Veranstaltungen


28. Mai / 2021 / 09:00 – 13:00 Uhr

👑 Online-Geburtstagsfeier: Das KDG wird drei Jahre alt! 👑

Erfahrungsaustausch zu drei Jahren KDG, Online-Veranstaltung der Caritas-Dachverbände aus NRW und der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Münster, für katholische Einrichtungen

Erfahrungsaustausch zu den Themen
  1. Fragestellungen aus der Praxis zur Anwendung des KDG
  2. Technische Möglichkeiten für Datenschutzmanagement nach dem KDG
  3. Tätigkeit der katholischen Datenschutzaufsichten und der Gerichte
Programm

9.00 Uhr: Begrüßung durch Dr. Helmut Loggen, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. und Tobias Allkemper, Geschäftsführender Partner Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

9.15 Uhr: Auskünfte nach § 17 KDG möglichst einfach umsetzen
Dr. Anna Keller, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln

9.45 Uhr: Auftragsverarbeitung nach § 29 KDG – Fallstricke und Schlaglöcher für den Verantwortlichen
Stefan Banning, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln

10.30 Uhr: Datenschutz-Folgeabschätzung am Beispiel Zoom
David Große Dütting, Curacon, mit Tool der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

11.00 Uhr: Vorstellung des KDG Audit Tools der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD)
Dr. Tobias Jacquemain, Mitglied Geschäftsführung GDD

11.15 Uhr: Schadensersatzansprüche nach § 50 KDG – das neue Bußgeld?
Dr. Anna Keller, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln

12.00 Uhr: Datenschutz auf der Website – Spiegel des Datenschutzmanagements
David Große Dütting, Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

12.20 Uhr: Erste Erfahrungen aus dem kirchlichen Datenschutzgericht
Bernhard Fessler, Vorsitzender Richter am Interdiözesanen Datenschutzgericht

13.00 Uhr: Ausblick auf die Zukunft und Ende der Veranstaltung


14. Juli / 2021 / 10:00 – 11:30 Uhr

Datenschutzverletzungen nach KDG – richtig melden und dokumentieren

Online-Kompaktkurs, kompakter Überblick zu Datenschutzverletzungen nach § 33 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG). Sie erfahren, wann eine Datenschutzverletzung vorliegt und wann sie der kirchlichen Datenschutzaufsicht wie zu melden ist.

Datenschutz Bild
Zielgruppe

Betriebliche Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren sowie sonstige Interessierte aus kirchlichen, katholischen Einrichtungen.

Nutzen

Anhand konkreter Beispiele und praktischer Anwendungsfälle erfahren Sie, wann eine Datenschutzverletzung im Sinne des § 4 Nr. 14 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) vorliegt, wann sie der kirchlichen Datenschutzaufsicht zu melden ist, wie das geht und was zu dokumentieren ist – auch wenn nicht gemeldet wird. Sie erhalten Sicherheit beim Melden nach § 33 KDG und beim Benachrichtigen der betroffenen Personen nach § 34 KDG und können Fragen stellen.

Inhalt
  • Wann liegt eine Datenschutzverletzung im Sinne des § 4 Nr. 14 KDG vor – und wann nicht?
  • Wann muss eine Datenschutzverletzung nach § 33 KDG der Datenschutzaufsicht gemeldet werden? Wie und mit welchen Informationen?
  • 72-Stunden-Frist – und was, wenn sie vorbei ist?
  • Was ist alles zu dokumentieren? Auch und gerade, wenn man nicht meldet!
  • Wer hat zu melden und zu dokumentieren?
  • Wann müssen die betroffene Person bzw. Personen nach § 34 KDG benachrichtigt werden – und wann nicht?

21. Juni / 2021 / 09:30 – 11:00 Uhr, sowie 11:30 – 13:00 Uhr

Web-Seminar: Katholisches Datenschutzgesetz auf den Punkt gebracht

Haben Sie bei Ihrer täglichen Arbeit mit personenbezogenen Daten zu tun? Zum Beispiel von Klienten, Kunden oder Dienstleistern? Und sind auch Sie sich manchmal unsicher, was Sie per E-Mail verschicken dürfen? Diese und andere Fragen werden im Online-Seminar beantwortet.

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Zielgruppe

Geschäftsführende, Ehrenamtler, Mitarbeitende, Führungskräfte, Sachbearbeiter und Interessierte.

Nutzen

Überblick zu den speziellen Datenschutzregelungen des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und der Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO) und Beantwortung Ihrer im Vorfeld eingereichten Fragen

Weitere Inhalte
  • Pflichten des Verantwortlichen versus der Leitung
  • Thema Haftung, Bußgelder und sonstige Befugnisse der Aufsichtsbehörde
  • Was ist neu in KDG und KDG-DVO?
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Auftragsverarbeitung durch Dienstleister
  • Datenschutzfolge-Abschätzung
  • Gemeinsame Verantwortlichkeit

(Anmeldeschluss 14.6.21)


23. Juni / 2021 / 10:00 – 11:30 Uhr

Online-Kurs zum KDG Audit: Praktische Handhabung und Beantwortung Ihrer Fragen

Zielgruppe

Externe und interne betriebliche Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren sowie sonstige Interessierte aus katholischen Einrichtungen.

Nutzen

Mit dem KDG Audit können Sie anhand von 112 Fragen den Ist-Zustand der Umsetzung der katholischen Datenschutzbestimmungen in einer katholischen Stelle feststellen und mit 15 der Fragen auch Auftragsverarbeiter kostengünstig auditieren. Beides ist nach dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und der Durchführungsverordnung zum KDG für Verantwortliche, die dem KDG unterliegen, mindestens alle zwei Jahre Pflicht. Sie erhalten eine Einführung in die Handhabung und die Funktionen des KDG Audit und können Ihre Fragen zu dem Tool mit den Autoren des KDG Audit klären.

Inhalte
  • Aufbau und Funktionen des KDG Audit
  • Hilfetexte aus den KDG-Praxishilfen und dem Kirchlichen Standard-Datenschutzmodell (KSM) vom 21.4.2021
  • Auswertungs- und Einsatzmöglichkeiten des KDG Audit
  • Beantwortung Ihrer Fragen
Referenten

Dr. iur. Anna Keller
Referentin Datenschutz, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. und Datenschutzbeauftragte für katholische Stellen

Dr. iur. Tobias Jacquemain
Mitglied der Geschäftsführung der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e. V.

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